CDU Stadtverband Werder (Havel)

Ihre Spende an die CDU Werder (Havel)

Sehr geehrte Damen und Herren,  liebe Bürgerinnen und Bürger,
 

gemeinsam haben wir in den vergangenen fünf Jahren viel für Werder (Havel) bewegt. Unsere Heimatstadt steht gut da! Die Erfolge in Werder (Havel) sind jedoch keine Selbstverständlichkeit. Sie sind nicht vom Himmel gefallen. Sie sind hart erarbeitet von den Bürgern. Als CDU konnten wir mit den richtigen politischen Weichenstellungen einen Beitrag dazu leisten.
 

Das Erfolgsrezept unserer Heimatstadt ist ein starker Zusammenhalt. Wir setzen auf das gute Miteinander – zwischen Jung und Alt, zwischen gerade erst Zugezogenen und Einheimischen, zwischen Frauen und Männern, zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
 

Ja, wir wissen: Die Welt verändert sich und auch unsere Stadt verändert sich. Gerade deshalb ist es so wichtig, das Verbindende über das Trennende zu stellen, damit unsere Stadt auch morgen noch eine gute Heimat für alle ist. Dafür stehen wir Christdemokraten.
 

Bitte unterstützen Sie die CDU mit Ihrer Spende! 
Damit unsere Heimat Werder (Havel) lebenswert und auf Erfolgskurs bleibt! 

Wir verbürgen uns dafür, daß alle Spenden ordnungsgemäß abgerechnet und verwendet werden.

CDU Stadtverband Werder (Havel)
Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam 
IBAN: DE 32 16050000 3528 022 190
BIC: WELADED1PMB
 

(Wichtig! Damit wir Ihnen die Spendenquittung ordnungsgemäß zusenden können, tragen Sie bitte auf dem Überweisungsträger im Feld "Verwendungszweck" Ihren Namen und Ihre Adresse ein.)
 

Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Ihre

Annette Gottschalk
Vorsitzende der CDU Werder (Havel)
 


Steuerliche Abzugsmöglichkeiten von Spenden

Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Im Folgenden werden die gesetzlichen Bestimmungen für die steuerrechtliche Abzugsfähigkeit von Spenden im Einzelnen dargestellt.

Spenden natürlicher Personen

Spenden von natürlichen Personen können bis zu einem Gesamt- umfang von 3.300,00 € pro Person im Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Bei zusammen veranlagten Ehegatten werden bis zu 6.600,00 € steuerlich berücksichtigt.


Davon sind bis zu 1.650,00 € bzw. 3.300,00 € bei zusammen veranlagten Ehegatten nach § 34g Einkommensteuergesetz (EStG) absetzbar. Nach dieser Vorschrift wird die Hälfte dieses Betrages von der Steuerschuld abgezogen.
 

Weitere 1.650,00 € bzw. 3.300,00 € bei zusammen veranlagten Ehegatten können nach § 10b EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dadurch reduziert sich der Betrag der Einkommensteuer in Höhe des individuellen Steuersatzes.
 

Beispiel

Das Ehepaar Muster spendet der CDU insgesamt 5.000,00 €.

Sie werden beim Finanzamt zusammen veranlagt. Deshalb kön- nen sie den gesamten Spendenbetrag wie folgt geltend machen: 3.300,00 € werden nach §34g EStG berücksichtigt, wodurch sich die Steuerschuld um 50 Prozent des Betrages, also um 1.650,00 €, verringert. Die restlichen 1.700,00 € können nach §10b EStG steuermindernd als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Da- durch reduziert sich die Steuerschuld allerdings nicht um 50 Prozent des Betrages, sondern lediglich in Höhe des individuellen Steuersatzes.