CDU Stadtverband Werder (Havel)

"Versteigerung des SCALA" in Werder (Havel)

Zur aktuellen Diskussion zum Thema „Scala“ in Werder (Havel) erklärt der stellv. Vorsitzender der CDU-Fraktion der SVV Werder (Havel), Peter Kreilinger:
Ansicht des SCALAAnsicht des SCALA

Mit einigem Erstaunen nehme ich zur Kenntnis, dass Herr Steenwarth, in welcher Funktion auch immer, behauptet, auf Presseberichte zur Meinung einzelner Stadtverordneter angewiesen zu sein, um den Verhandlungsstand zum Scala mit der Stadtverwaltung einzuschätzen. Wenn man daraus ableiten muss, dass die tatsächlich Handelnden, also Verwaltung und Eigentümer, nicht miteinander reden, ist das ungut. 
 

Davon unabhängig aber gilt: 

Die freiwillige Versteigerung des Scala ist schlicht ein weiterer Versuch einer privaten Vermarktung. Schon bisher war öffentlich bekannt, dass das Gebäude zum Verkauf steht, jetzt wird eben eine andere Form der Vermarktung versucht. Das ändert an der Situation nichts: 

Das Gebäude ist marode. Der jetzige Eigentümer ist allem Anschein nach nicht zu den notwendigen Investitionen bereit bzw. in der Lage. Investitionen jenseits der über die Zeit erzielten Mieteinnahmen sind nicht erkennbar. Er fordert aber einen Kaufpreis, der ihm verglichen mit seinem Erwerbspreis einen sehr hohen Gewinn bescheren soll. Und weil angesichts der seit Jahren erfolglosen Verkaufsbestrebungen anscheinend kein normaler Investor bereit ist, für das Grundstück diesen vom Wert losgelösten Preis zu bezahlen, um diesen Gewinn zu verschaffen, versucht man, mit politischem Druck von der Stadt einen Preis jenseits des Verkehrswertes zu erzielen. Garniert wird das durch diametral entgegengesetzte Behauptungen zum Status zwischen Betreiber und Eigentümer - sowohl in Bezug auf Mietschulden als auch in Bezug auf die Frage, ob ein für weitere 9 Jahre unkündbarer Mietvertrag besteht oder nicht, wem was gehört etc.
 

In dieser Situation wäre es ein Hassadeurstück, würde die Stadt sich auf einen Erwerb einlassen. Von den rechtlichen Fragen bei einem Erwerb über Verkehrswert ganz abgesehen. 

Ich plädiere daher in der Tat, nicht nur aber auch wegen dem hohen Mindestgebot, dafür, dass die Stadt sich nicht zur Teilnahme an der Versteigerung drängen lässt. Ein Erwerb durch die Stadt sollte m.E. überhaupt nicht erfolgen, bevor sauber geklärt ist, wie die rechtliche, tatsächliche und wirtschaftliche Situation eigentlich ist. Dazu gehört namentlich, welche Anforderungen der Denkmalschutz an die Stadt stellen wird. Denn bei denkmalgeschützten Gebäuden ändert sich die Rechtslage, wenn sie im Eigentum der öffentlichen Hand stehen. Alle Fragen der Zumutbarkeit von Aufwendungen in § 7 BbgDSchG werden fundamental anders bewertet, wenn die öffentliche Hand Eigentümerin ist. Dieses Risiko liegt bei einem Vielfachen des geforderten Kaufpreises und kann nicht einfach unüberlegt eingegangen werden. Es ist kein Geheimnis, dass Denkmalbehörden vielfach, aber nicht immer pragmatisch und mit Augenmaß agieren. Auch Fördergelder gibt es mal, und mal nicht. Es liegt auf der Hand, dass die Frage, was man notfalls gegen den Eigentümer durchsetzen kann, bei der Ermessensausübung der Denkmalschutzbehörde eine Rolle spielt. Für das Scala muss deshalb vorab ein klarer, guter Weg gerade auch mit der Denkmalbehörde gefunden werden. Die Aussichten hierauf verbessern sich nicht, wenn die Stadt durch einen schnellen Kauf die Verantwortung für alles übernimmt, ohne dass es verbindliche Abstimmungen gibt.     

Auch ist durchaus möglich, dass der Erwerb durch einen Verein oder den Betreiber selbst die bessere Lösung ist. 

Wäre der aktuelle Eigentümer bereit, eine transparente Verkehrswertermittlung mitzugehen, die eine Abstimmung der Sanierungsmaßnahmen mit der Denkmalbehörde beinhalten kann, und verbindlich zuzusagen, zum sich ergebenden Verkehrswert an die Stadt zu veräußern, wäre man schon viel weiter. Aber der aktuelle Eigentümer will das augenscheinlich gerade nicht. Er will den Preis, den er sich ausgedacht hat und schafft auch keine Basis für die erforderlichen Klärungen mit der Denkmalbehörde, nicht mal wird Transparenz zum Rechtszustand in Bezug auf den Mieter/Betreiber geschaffen. 

Ich halte auch an der Ansicht fest, dass keine Eile in dem Sinne geboten ist, dass die Stadt sich zum schnellen Ankauf zwingen lassen müsste. Nicht weil der Verkäufer nicht schnell verkaufen will. Sondern ganz einfach, weil ich nicht erkennen kann, wieso ein Verkauf den Kulturstandort gefährden soll: Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Und es ist in seiner baulichen Eigenart nur für kulturelle Zwecke zu gebrauchen. Jedenfalls ist für mich weit und breit keine andere wirtschaftlich sinnvolle Nutzung ersichtlich. Und sollte tatsächlich jemand das Grundstück ersteigern in der Meinung, dass er die bestehenden rechtlichen Bindungen des Denkmalrechts missachten bzw. es einfach abreißen kann, so wird er nicht nur entsprechende Gegenwehr der Baubehörden erleben. Vielmehr sollte die Stadt sich dann mit den Denkmalbehörden abstimmen und eine Enteignung nach § 23 BbgDSchG in Betracht ziehen. Wenn das Verfahren nach dem Enteignungsgesetz dem Erwerber dann weniger Entschädigung bringt, als er bezahlt hat, hat er sich eben „verzockt“. Diese Option einer Enteignung nach § 23 BbgDSchG könnte die Stadt übrigens auch dann prüfen, wenn jetzt niemand kauft und der aktuelle Eigentümer das Gebäude verfallen lässt. Wer mit einem Kulturgut im doppelten Sinne - Denkmal und kultureller Veranstaltungsort - verantwortungslos umgeht und versucht, die öffentliche Hand zu erpressen, ist ein geeigneter Anwendungsfall für diese rechtlichen Möglichkeiten zum Wohle der Öffentlichkeit. 

Im Übrigen bricht Kauf nicht Miete und der Betreiber gibt an, einen Mietvertrag fest für weitere 9 Jahre zu haben. Damit bestätigt der Betreiber, dass es auch insoweit keinerlei naheliegende Gefahr für den Kulturstandort gibt. 

Ich finde es daher ungut, wenn einzelne Kollegen in der Stadtverordnetenversammlung sich von der durchsichtigen Strategie des aktuellen Eigentümers einwickeln lassen und so tun, als habe die Stadtspitze nicht korrekt gehandelt. Jeder Stadtverordnete sollte das Interesse der Stadt und damit auch die Stadtkasse im Blick behalten und nicht Wasser auf die Mühlen von wirtschaftlich gegenläufig interessierten Dritten geben, nur weil es vielleicht bei einer die Umstände nur teilweise kennenden Öffentlichkeit gut ankommt.