CDU Stadtverband Werder (Havel)

CDU widerlegt wahrheitswidrige Behauptungen der Wählervereinigung SMG zum Abbruch der SVV-Sitzung

 Den Sachverhalt stellt für die CDU-Fraktion der Vorsitzende Hermann Bobka wie folgt dar: „Auf der Stadtverordnetenversammlung am 16.12.2021 wurde durch die Stadtverwaltung Werder (Havel) ein Antrag zur Feststellung einer außergewöhnlichen Notlage nach § 50a Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) eingebracht. Der Beschluss sollte die Handlungsfähigkeit des Stadtparlamentes durch digitale Sitzungen sichern. 

Hermann BobkaHermann Bobka
Zum Abbruch der Sitzung hat die Wählervereinigung SMG eine Stellungnahme mit wahrheitswidrigen Behauptungen veröffentlicht, die die CDU-Fraktion nun wie folgt klarstellt.

Wahrheitswidrige Behauptung:
„Dieser Antrag war nicht nur unnötig, da die Kommunalverfassung mit dem §34 (1) bereits seit Sommer 2021 Hybridsitzungen zulässt, er wurde auch unzureichend durch die Vorsitzende der SVV Frau Gottschalk und der Bürgermeisterin Frau Saß mit den Fraktionsvorsitzenden und den Gemeindevertretern abgestimmt. Im Vorfeld der Sitzung wurden beide von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen & Claudia Fehrenberg, StadtMitgestalter/Ingo Krüger, LINKE und SPD darum gebeten, sich zu dem Prozedere zu äußern.“

Richtig:
Der Antrag war nötig, da § 34 (1a) BbgKVerf lediglich Hybridsitzungen, also Sitzungen der Stadtverordneten im Sitzungssaal mit einem oder einigen (erkrankten, beruflich oder familiär verhinderten) Stadtverordneten per Video zugeschalteten Stadtverordneten zulässt. Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass sich die am Sitzungsort anwesenden und die per Video teilnehmenden Gemeindevertreter gegenseitig wahrnehmen können und die am Sitzungsort anwesende Öffentlichkeit die Sitzung verfolgen kann. Eine gänzliche Durchbrechung des Präsenzprinzips war und ist durch den Gesetzgeber hierdurch weder beabsichtigt noch kann § 34 (1a) hierfür missbraucht werden. Für die Durchführung einer reinen Videositzung ist § 34 (1a) die gänzlich falsche Rechtsgrundlage. „Die Gemeindevertretung tagt grundsätzlich in Präsenzsitzung (§34 Abs. 1, erster Satz BbgKVerf).“

Richtig:
Bereits mit Schreiben der Bürgermeisterin vom 29.11.2021 wurden alle Fraktionsvorsitzenden nachweislich darüber informiert, dass es § 50a Abs. 1 Satz 2 BbgKVerf nunmehr erlaubt, reine Videositzungen ohne jegliche Anwesenheit der Stadtverordneten im Saal (bitte beachten Sie den Unterschied zwischen Hybrid- und Videositzung) der Gremien abzuhalten, wozu es - lediglich – einer Beschlussfassung der außergewöhnlichen Notlage gemäß § 50a BbgKVerf bedürfe. Ein entsprechender Antrag werde durch die Verwaltung eingebracht. Das Prozedere war damit klar.

Beleg 1: 
Das Schreiben wurde mit ausführlicher Darstellung der Rechtsgrundlagen versehen. Das Schreiben der Bürgermeisterin vom 29.11.2021 ist nachzulesen auf der Internetseite der Stadt Werder (Havel) veröffentlicht.( https://www.werder-havel.de/media/com_form2content/documents/c2/a3161/f129/Ank%C3%BCndigung%20der%20B%C3%BCrgermeisterin%20vom%2029.11.2021%20zur%20Durchf%C3%BChrung%20einer%20Videositzung%20.pdf)

Auf weitere Nachfragen der Wählervereinigung SMG und der Grünen eben jenes Prozedere betreffend, antwortete die Bürgermeisterin mit einem Schreiben vom 7.12.2021 und erklärte nochmals ausführlich die Notwendigkeit, das Prozedere und die Rechtsgrundlagen für einen Beschluss zur außergewöhnlichen, pandemiebedingten Notlage.

Beleg 2:
Auch dieses Schreiben der Bürgermeisterin vom 7.12.2021 ist auf der Internetseite der Stadt Werder (Havel) veröffentlicht und kann nachgelesen werden. (https://www.werder-havel.de/media/com_form2content/documents/c2/a3161/f130/Antwortschreiben%20der%20B%C3%BCrgermeisterin%20%20vom%207.12.2021%20zum%20rechtlichen%20Unterschied%20von%20%20Hybrid-%20und%20Videositzung%20und%20zur%20Teilnahme%20der%20%C3%96ffentlichkeit.pdf)

Von mangelnder Vorbereitung oder fehlender Abstimmung kann also nicht die Rede sein. Auch dies wird wahrheitswidrig von den SMG in der Stellungnahme behauptet. So heißt es dort: „Das Angebot von Grünen und Stadtmitgestaltern in der Telefonkonferenz am Freitag vor der SVV darüber ins Gespräch zu kommen, wurde von der BM mit folgenden Worten abgewiegelt: “Das hier ist nicht der richtige Ort, das zu diskutieren “.“

Richtig ist, dass in Anbetracht sehr ausführlicher, schriftlicher Stellungnahmen der Bürgermeisterin eine Telefonkonferenz nicht der richtige Ort ist, um unterschiedliche Rechtsauffassungen - endlos -zu diskutieren. Dies umso mehr, als es sich um eine Telefonkonferenz der Fraktionsvorsitzenden und der Stadt zur Besprechung der Coronalage in unserer Stadt gehandelt hat. 

Wahrheitswidrige Behauptung:
„In der Konsequenz und durch die schlechten technischen Bedingungen war die notwendige Stadtverordnetenversammlung und damit die Bearbeitung sehr dringlicher Themen zum Scheitern verurteilt.“

Richtig:
Nicht in Konsequenz einer etwa fehlenden Ankündigung der Beschlussvorlage der Verwaltung, deren ausführlichster Erklärung und Diskussion durch die Bürgermeisterin war die Bearbeitung dringlicher Themen zum Scheitern verurteilt, sondern ist einzig auf ein taktierendes und unverantwortliches Abstimmungsverhalten, insbesondere der Fraktion Die Grünen/Claudia Fehrenberg, zurückzuführen.

Die durch die Verwaltung geschaffenen, technischen Voraussetzungen zur Durchführung der Videositzung waren weder „schlecht“ noch unzureichend. Wie anders kann man sich erklären, dass ja alle Stadtverordneten per Audio/Video miteinander verbunden waren und über eben jenen Beschluss wirksam abstimmen konnten.  

Wahrheitswidrig:
„Die Tatsache, dass die Grünen und Linken der Notlage nicht zustimmten und so die Zweidrittelmehrheit für den Beschluss nicht zustande kam, wurde durch die Fraktionen klar begründet. Die StadtMitGestalter/Ingo Krüger stimmten zwar zu, kritisierten aber zugleich: “Auch die Bürgerinnen und Bürger in Werder sollten die Möglichkeit bekommen, digital an Sitzungen teilzunehmen. Durch den Antrag der Verwaltung entsteht eine Ungleichbehandlung, dem wir mit einem Änderungsantrag entgegentreten wollen.”, so der Fraktionsvorsitzende Elmar Schlenke.“

Richtig:
Der Ergänzungsantrag der SMG zum Antrag der Stadtverwaltung auf Feststellung einer außergewöhnlichen Notlage war keineswegs auf eine digitale Teilnahme (im Sinne eines Livestream) gerichtet. Es wurde lediglich beantragt, dass es „EinwohnerInnen ermöglicht wird, auch an der Sitzung teilzunehmen“. 

Beleg:
Änderungsantrag der SMG vom 15.12.2021, nachzulesen auf der Seite der Stadt Werder (Havel), Rathaus & Politik, „Sitzungskalender“, Stadtverordnetenversammlung

Ein fundierter diesbezüglicher Antrag zur Öffnung eines Livestream bei Sitzungen nach § 50a BbgKVerf für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt wurde lediglich durch die Fraktion der CDU im Zuge eines Änderungsantrages gestellt! Diesen „Erfolg“ nun als Erfolg der SMG reklamieren zu wollen ist aberwitzig.

„Mit dem von der Bürgermeisterin verlesenen Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Änderungsantrag der SMG, entstand zum ersten Mal ein Konsens zwischen beiden Fraktionen. “Folglich kann im Sinne der Bürgerbeteiligung und Teilhabe der Bevölkerung an den politischen Entscheidungen in Werder von einem Erfolg gesprochen werden.”, so die Kandidatin für das Bürgermeisteramt und Fraktionsmitglied Anika Lorentz.“

„Zu kritisieren bleibt das Verhalten der Bürgermeisterin, der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und der CDU-Fraktion nach dem Abbruch der Sitzung.“

Wahrheitswidrig:
„Statt ihr Handeln zu hinterfragen, erfolgten unmittelbar nach der SVV falsche und denunzierende Äußerungen in der Presse, den sozialen Netzwerken und auf der Homepage der Stadt Werder gegenüber den Oppositionsparteien. “Damit hat die Bürgermeisterin nicht nur gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen auch die Doppelfunktion von Frau Gottschalk als Vorsitzende des CDU-Stadtverbandes und der SVV zeigt, wie schwer es ist ihr fällt beide Ämter voneinander zu trennen. Wir erwarten zukünftig eine transparentere Kommunikation und eine professionelle Vorbereitung.” so Anika Lorentz.“

Richtig:
Mit ihrer in dieser Sache einzigen Stellungnahme vom 16.12.2021 hat die Bürgermeisterin weder Oppositionsparteien angesprochen, noch falsche oder denunzierende Äußerungen in der Presse getätigt. Hier ist lediglich die Rede von „einzelnen Stadtverordneten“. So bleibt die SMG für ihre haltlose Behauptung auch jeglichen Nachweis schuldig. Für von Parteien oder Presse andersartig getätigte Äußerungen ist die Bürgermeisterin nicht verantwortlich zu machen. 

Nach alledem bleibt festzuhalten:

Ein einfaches „Ja“ der Grünen zum Antrag der Stadtverwaltung auf Feststellung einer befristeten außergewöhnlichen, pandemiebedingten Notlage hätte nicht nur die Durchführung der sowohl argumentativ als auch technisch sorgfältig vorbereiteten wichtigen Stadtverordnetenversammlung, sondern für künftige Sitzungen während einer festgestellten Notlage auch die digitale Mitverfolgung der Sitzungen via Livestream durch unsere Bürger erst ermöglicht. Dass nun die SMG in bekannter Manier mit falschen und wieder einmal übergriffigen „Stellungnahmen“ den Schuldigen für das Scheitern der Sitzung bei der Stadt, der langjährigen Vorsitzenden unserer Stadtverordnetenversammlung und der CDU verorten will, verwundert nicht.

Dies umso mehr, als es gilt, die Bürgermeisterin zu diskreditieren, um den Wahlkampf von Frau Lorentz zu befeuern.

Hierfür ist den Stadtmitgestaltern und ihrer Kandidatin Lorentz offensichtlich jedes Mittel recht. Wer Bürgermeisterin einer Stadt mit 27.000 Einwohnern werden will, sollte zumindest erkennen können, wann ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wirksam gefasst wurde und wann nicht, feiert doch Frau Lorenz bereits unmittelbar nach der gescheiterten Versammlung öffentlich den „Erfolg“ des Antrages ihrer Stadtmitgestalter zur Teilnahme an digitalen Sitzungen als beschlossen. Nein, Frau Lorentz, dieser Antrag wurde nicht beschlossen.